Ausdrückliche Erklärung eines Verpfänders, in
die Einverleibung des Pfandrechtes auf die
verpfändeten Liegenschaften im Grundbuch
einzuwilligen.
Ausdrückliche Erklärung eines Verpfänders, in
die Einverleibung des Pfandrechtes auf die
verpfändeten Liegenschaften im Grundbuch
einzuwilligen.