Diese Berechnungsart kommt nur beim Darlehen
zur Anwendung. Die Zinsen werden zu Beginn
jeder Verrechnungsperiode vorgeschrieben
bzw. für die erste Verrechnungsperiode
vom Darlehensbetrag abgezogen.
Diese Berechnungsart kommt nur beim Darlehen
zur Anwendung. Die Zinsen werden zu Beginn
jeder Verrechnungsperiode vorgeschrieben
bzw. für die erste Verrechnungsperiode
vom Darlehensbetrag abgezogen.