(im Grundbuch) Diese dient dazu, bestimmte Rechtsverhältnisse bekanntzumachen oder Rechtswirkungen herbeizuführen @.B. Anmerkung
der *Rangordnung).
(im Grundbuch) Diese dient dazu, bestimmte Rechtsverhältnisse bekanntzumachen oder Rechtswirkungen herbeizuführen @.B. Anmerkung
der *Rangordnung).