Anfechtung

(im Konkursverfahren) Die Zielsetzung der Anfechtungsbestimmungen
im Rahmen des Konkursverfahrens
besteht darin, – wegen des Grundsatzes der Gleichbehandlung sämtlicher
Gläubiger ab dem Zeitpunkt der Zahlungsun-fähigkeit des Gemeinschuldners – Vermögensvorteile, die ein Gläubiger in dem genannten Zeitraum erhalten hat, als unwirksam zu erklä ren.

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