Akkreditiv

Die vertragliche Zusicherung einer Bank, für
Rechnung ihres Auftraggebers (=Käufer) an einen
Begünstigten (=Verkäufer) eine Leistung
@.B. Auszahlung eines bestimmten Betrages) 1
zu erbringen unter der Voraussetzung der Ein- reichung vorgeschriebener Dokumente (=Handelspapiere)
innerhalb eines festgelegten Zeit- ~ raumes.

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