Abfertigung

Anspruch des Dienstnehmers auf einen Teil
des Jahresbezuges, der sich nach der Dauer
des Dienstverhältnisses richtet. Abfertigungen
werden fällig bei Kündigungen durch den Arbeitgeber,
einvernehmlicher Auflösung des
Dienstverhältnisses, Erreichung des Pensionsalters,
Auflösung des Betriebes, vorzeitigem
Austritt des Dienstnehmers aus wichtigen
Gründen, Tod des Dienstnehmers, Mutterschaft
usw.

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