Mit dem Abbuchungsauftrag ermächtigt der
Kontoinhaber sein Kreditinstitut, zugunsten eines
bestimmten Zahlungsempfängers regelmäßig
wiederkehrende, aber unterschiedlich
hohe Einzugswerte (z. B. Telefonrechnungen,
Versicherungsprämien, Strom- und Gasrechnungen,
Krankenkassenbeiträge) von seinem
Konto abzubuchen.