Darlehen von Geldinstituten nach dem Wohnhaussanierungsgesetz,
zu deren Annuität die
Länder Zuschüsse leisten. Diese Darlehen
werden u.a.zur Finanzierung von Aus-, Um-,
Zubauten und Verbesserungen (Wasser-,
Strom- und Gasleitungen), für Heizungsanlagen,
Schall- und Wärmeschutz, Teilung und
Zusammenlegung von Wohnungen gewährt.