1771 als Staatsinstitut gegründet; durch das
Börsengesetz 1875 wurde die Selbstverwaltung
eingeführt. Die staatlichen Kontrollrechte
werden durch den Börsekommissar ausgeübt.
Die Leitung der Börse liegt in den Händen der
aus 22 Börseräten bestehenden Wiener Börsekammer.
Die Zulassung von Wertpapieren
zum amtlichen Börsenhandel erfolgt durch
das Bundesministerium für Finanzen nach Anhörung
der Börsekammer. Wertpapiergeschäfte
werden im amtlichen Handel durch
vereidigte Sensale, im Freiverkehr durch freie
Makler vermittelt