In der Passivseite der Bilanz ausgewiesene
Korrekturposten zu hoch ausgewiesener Vermögenswerte;
gleichbedeutend mit Abschreibungen,
* Einzelwertberichtigung.
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Korrekturposten zu hoch ausgewiesener Vermögenswerte;
gleichbedeutend mit Abschreibungen,
* Einzelwertberichtigung.
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