Verfügungsberechtigung

Nur ein verfügungsberechtigter Kontoinhaber darf folgende Handlungen durchführen: Erteilung und,, Entzug von Zeichnungsberechtgungen, Anderung des Kontowortlautes, Aner-kennung des Abschlußsaldos, Antrag auf Aus-einer Zahlungsverkehrskarte und Kontoschließung.

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