Im Bankwesengesetz werden alle Kredite, die
nicht von Unternehmern aufgenommen werden,
als Verbraucherkredite bezeichnet. * Konsumkredit,
* Privatkredit
Im Bankwesengesetz werden alle Kredite, die
nicht von Unternehmern aufgenommen werden,
als Verbraucherkredite bezeichnet. * Konsumkredit,
* Privatkredit