Im Bankwesengesetz werden alle Kredite, die
nicht von Unternehmern aufgenommen werden,
als Verbraucherkredite bezeichnet. * Konsumkredit,
* Privatkredit
Im Bankwesengesetz werden alle Kredite, die
nicht von Unternehmern aufgenommen werden,
als Verbraucherkredite bezeichnet. * Konsumkredit,
* Privatkredit
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