Vereinbarung im internationalen Schuldenabkommen,
daß das Schuldnerland die Zahlungen
unterbrechen kann, wenn aufgrund der
Zahlungsbilanz der Transfer der fälligen Beträge
erschwert oder nicht möglich ist.
Vereinbarung im internationalen Schuldenabkommen,
daß das Schuldnerland die Zahlungen
unterbrechen kann, wenn aufgrund der
Zahlungsbilanz der Transfer der fälligen Beträge
erschwert oder nicht möglich ist.