Tilgung

Rückzahlung einer Schuld zu einem bestimmten
Termin (Fälligkeit) oder, falls vertraglich
vorgesehen, durch Verlosung, z. B. bei Anleihen.

oder: Die regelmäßig ratenweise oder einmalig gänzliche Rückzahlung einer Geldschuld. Bei Darlehen erfolgt die Tilgung/Rückzahlung entweder durch Tilgungsraten (Kapitalsraten) oder durch Annuitäten (Pauschalraten). Tilgungsraten beinhalten nur den zur Rückzahlung fälligen Kapitalbetrag, die Zinsen sind zu den jeweiligen Zinsterminen gesondert zu bezahlen. Annuitäten beinhalten neben dem zur Rückzahlung fälligen Kapitalbetrag auch die Zinsen. Da Annuitäten durch die ganze Darlehenszeit gleichbleiben – lediglich die letzte Rate ist geringfügig größer oder kleiner – ist am Beginn der Darlehenslaufzeit der Zinsanteil größer und der Tilgungsanteil kleiner, am Ende jedoch umgekehrt, da anfangs die kontokorrentmäßigen Zinsen aus einem größeren Schuldrest berechnet werden. Die Rückzahlung von festverzinslichen Schuldverschreibungen, wie Anleihen, Renten, Pfandbriefen oder Kommunalbriefen, erfolgt gemäß den Emissionsbdingungen, die auf dem Wertpapier stehen. Die planmäßige Rückzahlung/Tilgung kann am Ende der Laufzeit zur Gänze erfolgen oder in Teilbeträgen während der Laufzeit. Die zu tilgenden Papiere werden durch Auslosung ermittelt. Eine Tilgung kann der Gläubiger auch durch freihändigen Rückkauf der Emission an der Börse oder durch vorzeitige Kündigung durchführen.

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