Mit Rücksicht auf das besondere bankge- 1
schäftliche Risiko ist es Kreditinstituten erlaubt,
bei einem eingeschränkten Teil ihrer Vermö- 1
gensgegenstände (vor allem bei Ausleihungen
an Kunden) einen niedrigeren Wertansatz als handelsrechtlich zulässig anzusetzen. Dieser
Differenzbetrag hat für Kreditinstitute gemäß
Bankwesengesetz Eigenkapitalcharakter.