Haftung mehrerer Personen als Gesamtschuldner,
wobei der Gläubiger die Forderung
gegen jeden von ihnen in voller Höhe geltend
machen kann. * Bürge- und Zahlerhaftung
Haftung mehrerer Personen als Gesamtschuldner,
wobei der Gläubiger die Forderung
gegen jeden von ihnen in voller Höhe geltend
machen kann. * Bürge- und Zahlerhaftung