Recht des Kunden, über sein Guthaben durch
Ausstellung von Schecks zu ,verfügen. Der
Vertrag kommt durch die Ubergabe der
Scheckformulare zustande.
Recht des Kunden, über sein Guthaben durch
Ausstellung von Schecks zu ,verfügen. Der
Vertrag kommt durch die Ubergabe der
Scheckformulare zustande.