Begriff des Steuerrechtes; rechtsgeschäftlicher
Zusammenschluß zweier Unternehmen,
wobei dieser aus einer Obergesellschaft (Mutter)
und einer Untergesellschaft (Tochter oder
Töchtern) besteht .
Begriff des Steuerrechtes; rechtsgeschäftlicher
Zusammenschluß zweier Unternehmen,
wobei dieser aus einer Obergesellschaft (Mutter)
und einer Untergesellschaft (Tochter oder
Töchtern) besteht .