Erste Bank und Sparkassen: Ende der erweiterten Kundenabsicherung

Auslaufen der erweiterten Kundenabsicherung

  • Ende der freiwilligen erweiterten Kundenabsicherung: Ab dem 1. September 2024 wird diese zusätzliche Sicherungsmaßnahme nicht mehr angeboten. Dies liegt daran, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert haben und eine zusätzliche Absicherung über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus als nicht mehr notwendig erachtet wird.
  • Weiterführung der gesetzlichen Einlagensicherung: Die gesetzliche Einlagensicherung bleibt unverändert und sichert weiterhin Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Person und Kreditinstitut ab.

Die Erste Bank hat kürzlich über wesentliche Änderungen bezüglich ihrer erweiterten Kundenabsicherung informiert, die seit 2002 über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgeht. Dieses freiwillige System sichert bis zu 100% der Einlagen und Guthaben der Kund. Aufgrund der Erhöhung der gesetzlichen Einlagensicherung von ursprünglich 20.000 Euro auf nunmehr 100.000 Euro pro Person und Institut, sowie der Etablierung eines gemeinsamen Sicherungssystems der Sparkassen, das Entschädigungsfälle effektiv mindert, hat der Haftungsverbund der österreichischen Sparkassen beschlossen, die erweiterte Kundenabsicherung ab dem 1. September 2024 nicht mehr für neue Einlagen anzubieten.

Kunden, deren Guthaben weniger als 100.000 Euro beträgt, werden von dieser Änderung nicht betroffen sein, da ihre Einlagen weiterhin durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt sind. Ab dem 1. September 2024 wird die erweiterte Kundenabsicherung nicht mehr für neue Einlagen gelten, was bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt neu eröffnete Konten ausschließlich unter die gesetzliche Einlagensicherung fallen. Für bereits bestehende Einlagen vor diesem Stichtag bleibt die erweiterte Absicherung bestehen, allerdings werden Auszahlungen oder andere Transaktionen, die nach diesem Datum erfolgen, den gesicherten Betrag reduzieren.

Es ist wichtig zu betonen, dass die gesetzliche Einlagensicherung unverändert bleibt und weiterhin Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Person und Kreditinstitut absichert. Kunden, die detaillierte Informationen zur gesetzlichen und zur auslaufenden erweiterten Einlagensicherung suchen, können die offiziellen Webseiten der Erste Bank und des Haftungsverbundes für weiterführende Informationen konsultieren. Dies hilft ihnen, sich über die Änderungen zu informieren und ihre finanzielle Planung entsprechend anzupassen.

Die Mitglieder des Haftungsverbunds umfassen die Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, die Erste Group Bank AG, die Zweite Sparkasse, die s Bausparkasse und 46 weitere Sparkassen, die in den verschiedenen Bundesländern ansässig sind.

Die Hauptaufgabe des Haftungsverbunds, zu dem die Erste Bank und Sparkassen gehören, ist die Sicherung der Zahlungsfähigkeit und Liquidität im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten eines Mitglieds. Dies ermöglicht es, die Geschäftsbeziehungen zu den Kund:innen ohne Unterbrechung fortzuführen. Ein zentrales Element des Haftungsverbunds ist ein Frühwarnsystem, das potenzielle wirtschaftliche Probleme frühzeitig erkennt und durch Maßnahmen wie Kapital- oder Liquiditätsunterstützung entgegenwirkt. Dadurch wird den Mitgliedern effiziente Unterstützung bei der Bewältigung von Krisen geboten, was ein hohes Maß an Sicherheit für alle Sparkassen und deren Kund:innen gewährleistet.

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