1. Wertpapierurkunde, die der eigentliche
Rechtsträger ist; zum Wertpapier gehört außer
dem Mantel der Kuponbogen
2. Anteile einer praktisch liquidierten Gesellschaft;
Aktienmantel, GmbH-Mantel, die ohne
den ursprünglichen Geschäftsbetrieb verkauft
werden
oder: Die eigentliche Wertpapierurkunde, im Unterschied zum Bogen mit den Zins- oder Dividendenscheinen und dem Erneuerungsschein (Talon).