1. Um die Zahlungsbereitschaft der Kreditinstitute,
die einem Spitzeninstitut angeschlossen
sind (2.B. Sparkassen), sicherzustellen,
schreibt das BWG vor, einen bestimmten Anteil
der Einlagen beim Spitzeninstitut zu unterhalten.
Dieser Teil der Einlagen kann also nicht
von den Sparkassen für Kreditvergaben verwendet
werden. Innerhalb der Liquiditätsreserve
wird vom Spitzeninstitut die Mindestreserve
der einzelnen Sparkassen erfüllt.
2. Summe der einem Unternehmen zur Verfügung
stehenden flüssigen Mittel