Lebensversicherung

Versicherung, bei welcher dem *Versicherungsnehmer
bzw. Bezugsberechtigten für
seine Prämienleistungen im Versicherungsfall,
nämlich dem Erleben oder Ableben des Versicherten,
eine im voraus bestimmte Summe
(meist zuzüglich einer Gewinnbeteiligung) ausbezahlt
wird.

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