Einzug wiederholt anfallender Geldforderun
gen in unterschiedlicher Betragshöhe eines
Zahlungsempfängers von bestimmten Personen
(Zahlungspflichtige) über Girokonten. Für
den Einzug geeignet sind: Krankenkassenbei-träge, Gemeindeabgaben, Steuern, Stromund
Gasrechnung, Radio- und Fernsehgebühren
usw.