Mehrere Kreditinstitute beteiligen sich an einer
Kreditvergabe, wenn das Kreditvolumen über
die Finanzierungskraft eines einzelnen Kreditinstitutes
hinausgehen sollte, z. B. bei Uberschreitung
einer * Großveranlagungsgrenze,
oder wenn eine Aufteilung des Risikos sinnvoll
erscheint.