Kommunalbriefe

(auch „öffentliche Pfandbriefe“) Sind durch
Darlehen an inländische Körperschaften öffentlichen
Rechts oder andere Personen gegen
Gewährleistung gedeckt.

oder: Die von Hypothekenbanken ausgegebenen, auf Inhaber lautende Schuldverschreibungen sind Kommunalbriefe, wenn zu ihrer Deckung Darlehen an den Bund, an Bundesländer, an Gemeinden und sonstige öffentliche Körperschaften dienen bzw. auch Darlehen gegen Haftung dieser juristischen Personen öffentlichen Rechtes. Kommunalbriefe dienen also zur Refinanzierung von Darlehen, die für öffentliche Investitionen (Bau von Schulen, Kraftwerken, Straßen etc. ) aufgenommen werden.

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