Juristische Person

Rechtsgebilde, das von der Rechtsordnung als
Träger von Rechten und Pflichten anerkannt
wird. Sie handelt durch ihre Organe. Juristische
Personen sind z.B. Aktiengesellschaften,
Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbH), Genossenschaften, Vereine, Stiftungen,
Gewerkschaft, der Staat, Gemeinden
USW.

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