Die Förderung von Investitionen erfolgt in
Österreich durch indirekte Maßnahmen
(Steuerbegünstigungen) oder direkte Maßnahmen
(Zuschüsse und Bürgschaften). Die direkte
Förderung ist in der Regel projektgebunden,
sie muß beim jeweiligen Förderungsträger
beantragt werden und den Förderungsrichtlinien
entsprechen. Die direkte Förderung kann
durch lnvestitionskostenreduzierungen (nicht
rückzahlbare Förderungszuschüsse), Kreditkostenreduzierungen
(zinsbegünstigte Kredite
und Zinszuschüsse) oder Risikoreduzierungen
(Bürgschaften) erfolgen. Förderungsträger
sind die * Gebietskörperschaften, Sondergesellschaften,
wie die * BÜRGES Förderungsbank
oder der ERP-Fonds (* European Recovery
Program), und Interessensvertretungen
(Kammern).