(Überbringerscheck); Beim lnhaberscheck fehlt
die Angabe des Namens des Begünstigten.
Die Weitergabe der Rechte aus diesem
Scheck erfolgt durch bloße Übergabe,
(Überbringerscheck); Beim lnhaberscheck fehlt
die Angabe des Namens des Begünstigten.
Die Weitergabe der Rechte aus diesem
Scheck erfolgt durch bloße Übergabe,