Verbriefen dem Inhaber das Recht auf Rückzahlung
des geliehenen Kapitals und das
Recht auf Zahlung von Zinsen für den geliehenen
Betrag.
Verbriefen dem Inhaber das Recht auf Rückzahlung
des geliehenen Kapitals und das
Recht auf Zahlung von Zinsen für den geliehenen
Betrag.