Vom Verkäufer auf den Käufer gezogene und
von ihm akzeptierte * Tratte. Der Vermerk d/a
(documents against acceptance) besagt, daß
die Dokumente über die Warensendung dem
Käufer nur nach Akzeptierung der Tratte ausgehändigt
werden
Vom Verkäufer auf den Käufer gezogene und
von ihm akzeptierte * Tratte. Der Vermerk d/a
(documents against acceptance) besagt, daß
die Dokumente über die Warensendung dem
Käufer nur nach Akzeptierung der Tratte ausgehändigt
werden