Einzug des Gegenwertes von Exportlieferun-gen durch ein Kreditinstitut, das vom Verkäufer
beauftragt wird, die Verschiffungsdokumente
dem Käufer nur gegen
1. Barzahlung d/p (documents against payment)
oder
2. Akzept einer Tratte d/a (documents against
acceptance) auszuliefern.