Behördliche Ausnahmebewilligung, durch die
auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung
in bestimmten Ausnahmefällen Befreiung
von einem im Regelfall geltenden gesetzlichen
Verbot geteilt wird.
Behördliche Ausnahmebewilligung, durch die
auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung
in bestimmten Ausnahmefällen Befreiung
von einem im Regelfall geltenden gesetzlichen
Verbot geteilt wird.