Eine der vier Grundfreiheiten, die den * Europäischen
Binnenmarkt charakterisieren. In der
EU kann jeder EU-Bürger, der in einem EUStaat
in einem bestimmten Gewerbe tätig ist,
in jedem anderen Land seine Dienste grenzüberschreitend
anbieten. Dies gilt auch für
Bank- und Versicherungsdienstleistungen und
erfordert u.a. gleiche bankrechtliche Mindestvorschriften
(* Bankrechtskoordinierungsrichtlinie)
in allen EU-Staaten.