Delkredere

1. Wertberichtigung für die voraussichtlichen
oder gemäß Erfahrung eintretenden Verluste
aus Außenständen
2. Gewährleistung für den Eingang von Außenständen
eines anderen Gläubigers, beispielsweise
vom Vertreter gegenüber dem Unternehmer;
gewöhnlich gegen Entschädigung
(Del kredereprovision)

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