In Börsenkreisen übliche Bezeichnung für die
Bewilliaun-a.. die an Börsenmakler erteilt wird
und zum gewerbemäßigen Handel mit Wertpapieren
an oder außerhalb der Börse berechtigt.
In Börsenkreisen übliche Bezeichnung für die
Bewilliaun-a.. die an Börsenmakler erteilt wird
und zum gewerbemäßigen Handel mit Wertpapieren
an oder außerhalb der Börse berechtigt.