Ausleihungen

Rein wirtschaftlich versteht man unter Ausleihungen
(Kredite) das befristete Zurverfügungstellen
von Geld mit dem Vertrauen in die Fähigkeit
und Bereitschaft des Ausleihunasnehmers,
seine Verpflichtungen ordnungsgemäß
zu erfüllen. Man unterscheidet Ausleihunaen
nach ihrer Rechtsform in * Darlehen und * Gedite,
nach ihrem Verwendungszweck in * Konsum(
Verbracher)kredite, * Betriebsmittelkredite
und * Investitionskredite, nach dem Kreditnehmer
in *Pivatkredite, * Kommerzkredite und
Körperschaftskredite C Kommunaldarlehen)
sowie nach ihrer * Sicherstellung (personelle
und sachliche Sicherstellungen).

oder: Darunter wird eine Ausleihung verstanden, die zum Zwecke des persönlichen Konsums von Gütern oder Dienstleistungen gewährt wird. Dies umfaßt insbesondere Ausleihungen zur Beschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter wie Haushaltsgeräte, Rundfunkgeräte, Möbel, Computer, Kraftfahrzeuge sowie Ausleihungen zur Finanzierung von Urlaubsreisen. Die häufigsten Ausprägungen von Ausleihungen für Konsumzwecke betreffen Überziehungs- und Ratenkredite (Kredit).

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