Absonderungsansprüche im Konkursverfahren
sind Pfandrechte und Rechte von Sicherungseigentümern.
Absonderungsberechtigt sind
Gläubiger, die einen konkurssicheren Anspruch
auf bevorzugte Befriedigung aus einem
bestimmten Massegegenstand haben.
Absonderungsansprüche im Konkursverfahren
sind Pfandrechte und Rechte von Sicherungseigentümern.
Absonderungsberechtigt sind
Gläubiger, die einen konkurssicheren Anspruch
auf bevorzugte Befriedigung aus einem
bestimmten Massegegenstand haben.