Eine Zinsgarantie kann von einer Betriebliche Vorsorgekasse
(BV-Kasse) gewährt werden, ist aber nicht gesetzlich verpflichtend. Dieser Garantiezinssatz muss für alle Anwartschaftsberechtigten gleich sein.
Eine Zinsgarantie kann von einer Betriebliche Vorsorgekasse
(BV-Kasse) gewährt werden, ist aber nicht gesetzlich verpflichtend. Dieser Garantiezinssatz muss für alle Anwartschaftsberechtigten gleich sein.