Der VIBOR (Vienna Interbank Offered Rate) war der Durchschnitt von Zinssätzen, die für Zwischenbankeinlagen von 8 Kreditinstituten am Wiener Platz berechnet wurden, wobei die höchsten und die niedrigsten Zinssätze ausgesondert und der sich ergebende Durchschnittszinssatz auf die nächsthöheren 5 Basispunkte aufgerundet wurde. Die Berechnung erfolgte für die Fristigkeiten 1Mo/3Mo/6Mo/9Mo/12Mo.
Das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz (BGBl. I Nr. 125/1998) sieht vor, dass mit 1. Jänner 1999 an die Stelle des VIBOR, der von den Vertragsparteien ihrer Vereinbarung zugrundegelegt wurde, der EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) tritt.