Die Veranlagungsgemeinschaft ist eine Einrichtung zur Veranlagung der Abfertigungsbeiträge, die von den Arbeitgebern für ihre Arbeitnehmer bei den Mitarbeitervorsorgekassen (MV-Kassen) eingezahlt werden. Jede Mitarbeitervorsorgekasse hat eine Veranlagungsgemeinschaft eingerichtet.
Für die Veranlagungsgemeinschaft gibt es Veranlagungsvorschriften. Unter anderem setzen diese Veranlagungsvorschriften fest, dass die Veranlagung des einer Veranlagungsgemeinschaft zugeordneten Vermögens nur in bestimmte Vermögensgegenstände erfolgen darf. Weiters dürfen die Veranlagungen nur unter den durch das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geregelten Voraussetzungen und Beschränkungen erfolgen.