Bei der Besorgung der Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) hat die OeNB (ausschließlich) entsprechend den Leitlinien und Weisungen der EZB zu handeln und ist hierbei von Weisungen der Bundesregierung und anderer staatlicher oder gemeinschaftlicher Stellen unabhängig. Der Bund, die Länder und die Gemeinden dürfen die Mittel der OeNB in keiner Weise, weder mittelbar noch unmittelbar, für ihre Zwecke in Anspruch nehmen, ohne den Gegenwert in Gold oder Devisen zu leisten.