Überbetriebliche Pensionskassen sind berechtigt Pensionskassengeschäfte für Anwartschafts- und Leistungsberechtigte mehrerer Arbeitgeber durchzuführen.
Überbetriebliche Pensionskassen sind berechtigt Pensionskassengeschäfte für Anwartschafts- und Leistungsberechtigte mehrerer Arbeitgeber durchzuführen.