Die Kreditinstitute können die Spitzenrefinanzierung, eine der beiden ständigen Fazilitäten des Eurosystems, in Anspruch nehmen, um sich von den nationalen Zentralbanken Übernachtliquidität (Liquidität) zu einem vorgegebenen Zinssatz gegen refinanzierungsfähige Sicherheiten zu beschaffen. Diese Kreditlinie ist zur Deckung eines vorübergehenden Liquiditätsbedarfs der Kreditinstitute bestimmt. Der Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität bildet im Allgemeinen die Obergrenze des Taggeldsatzes am Geldmarkt.