Die in § 22b Abs. 1 BWG genannten Risikokategorien (Risiko) des Wertpapier-Handelsbuches müssen mit Eigenmittel unterlegt werden.
Die in § 22b Abs. 1 BWG genannten Risikokategorien (Risiko) des Wertpapier-Handelsbuches müssen mit Eigenmittel unterlegt werden.