Gemäß dem Vertrag über die Europäische Union (EU) kann grundsätzlich die Regierung jedes EU-Mitgliedstaates oder die Europäische Kommission (EU-Kommission) dem Europäischen Rat Entwürfe zur Änderung der Verträge, auf denen die Union beruht, vorlegen. Die Abänderung von Vertragsbestimmungen erfordert einstimmige Beschlüsse. Zur Erörterung solcher Revisionsvorhaben (unter anderem Anhörung des Europäischen Parlaments) kann eine Konferenz der Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten („Regierungskonferenz“) einberufen werden.