Unter nicht-transaktionsbedingten Veränderungen sind Veränderungen des Standes gegenüber dem Vormonat zu verstehen, die auf keine Geschäftstätigkeit zurückzuführen sind. Dazu gehören im Falle von Ausleihungen Abschreibungen, Wertberichtigungen sowie Auflösungen von Wertberichtigungen. Im Falle von handelbaren Instrumenten (Wertpapieren, Geldmarktfondsanteilen sowie Aktien und anderen Anteilsrechten) entsprechen die nicht-transaktionsbedingten Veränderungen den Marktwertveränderungen.