Gesetzlich festgelegter Wert eines Zahlungsmittels, den es auf Grund seiner Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel erhält. Der Nennwert bildet zugleich die Recheneinheit.
Gesetzlich festgelegter Wert eines Zahlungsmittels, den es auf Grund seiner Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel erhält. Der Nennwert bildet zugleich die Recheneinheit.