Das Münzregal bezeichnet das Recht, Münzen, deren Nennwert nicht dem Metallwert entspricht, zu prägen und als gesetzliches Zahlungsmittel auszugeben.
This page in English
Das Münzregal bezeichnet das Recht, Münzen, deren Nennwert nicht dem Metallwert entspricht, zu prägen und als gesetzliches Zahlungsmittel auszugeben.
This page in English