Mindestreserveguthaben werden bis zur Höhe des Mindestreserve-Solls zum durchschnittlichen Zinssatz des ESZB für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte über die Mindestreserve-Erfüllungsperiode (gewichtet nach der Anzahl der Kalendertage) verzinst.
Mindestreserveguthaben werden bis zur Höhe des Mindestreserve-Solls zum durchschnittlichen Zinssatz des ESZB für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte über die Mindestreserve-Erfüllungsperiode (gewichtet nach der Anzahl der Kalendertage) verzinst.
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