In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts verbreitete sich die Auffassung, dass sich die Funktion einer Zentralbank nicht in der Aufrechterhaltung des Außenwertes der Währung erschöpfen dürfe. Sie müsse in Zeiten einer krisenhaften Entwicklung des Bankwesens in Schwierigkeiten geratenen Kreditinstituten Unterstützung gewähren, indem sie als „Kreditgeber der letzten Instanz“ (Lender of Last Resort) fungiere.